Tresore und Waffenschränke

Wichtige Information für alle Waffenbesitzer!

Schlüssel für einen Waffenschrank müssen in einem Wertbehältnis mit mindestens gleichwertigem Sicherheitsstandard aufbewahrt werden!

In einem aktuellen Urteil des OVG NRW vom 30.08.2023 wurde entschieden:

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster hat am 30.08.2023 geurteilt, dass ein Schlüssel zum Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren ist, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Bisher gibt es nur eine Pressemeldung zum Urteil, die Begründung steht noch aus.

Pressemitteilung ovg-nrw


In einem Früheren Fall hat das Verwaltungsgericht Würzburg mit dem Urteil v. 22.01.2021 –  Aktenzeiochen: W 9 K 19.1131 bereits über die Aufbewahung von Schlüsseln zu Waffenschränken geurteilt.

Urteil des VG Würzburg


 

Tresore und Waffenschränke

Tresore bieten Sicherheit und Schutz vor neugierigen Blicken, vor Diebstahl und vor Feuer. Einen Tresor, Wertschutzschrank genannt, gibt es in verschiedenen Sicherheitsstufen.

Unsere Tresore entsprechen folgenden Zertifizierungen:

  • VDS Widerstandsgrad: N bis V
  • ECB-S Sicherheitsstufe:  0 bis V / S1 + S2 / EN1143-1
  • EBC-S Feuerschutz:  LFS30P nach EN 15659 + LFS60P nach EN 15659 / S60P nach EN14047
  • VDMA Sicherheitsstufe: A + B
  • EN1143-1 Grad0 + Grad1

Tresore können mit einem Doppelbartschloss, einem mechanischem Zahlenkombinationsschloss oder mit einem Elektronikschloss verschlossen werden.

Möbeltresore können in Schränke oder Regale eingebaut, Wandtresore fest in Wände eingemauert oder sogar betoniert werden.

Unsere Tresor-Lieferanten

Empfehlungen zur sicheren Aufbewahrung von Tresorschlüsseln sowie Kurzwaffen inkl. Munition

Aufgrund der jüngsten Gerichtsurteile zur Schlüsselaufbewahrung seit August 2023 und der darauf folgenden Verunsicherung seitens der Waffenbesitzer und Behörden wie mit der Schlüsselaufbewahrung umzugehen ist, kommt es bei Bestellungen von neuen Tresoren des Widerstandsgrad 0 und 1 nach EN1143-1 sowie Ersatzteilen und Elektronikschlössern zu verlängerten Lieferzeiten.

Wir empfehlen sich nicht überhastet einen neuen Tresor zu kaufen und bieten ihnen gerne fachliche Beratung zu:

  • Tresoren
  • Umrüstungenvon bestehenden Tresoren auf elektronische Schlösser
  • Tresorräumen.

 

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung zu Tresoren oder Waffenschränken ?

Achtung Änderung des Waffengesetzes ab 06.07.2017

Das neue Waffengesetz (WaffG) ist seit dem 30. Juni 2017 in Kraft. Die Übergangsfrist ist bis zum 6. Juli 2017 begrenzt!

Damit treten unter anderem neue Vorschriften für die Aufbewahrung von anmeldepflichtigen Lang- und Kurzwaffen in Waffenschränken und Tresoren in Kraft. Das neue deutsche Waffengesetz verweist bezüglich der Aufbewahrung von Waffen in § 36 auf die Detailregelung in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).

Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das:

  1. mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht.
  2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle verfügt, z.B. ECB, IMP, usw. ..

Neben den Verschärfungen zur Waffenaufbewahrung befasst sich die Änderungen des Waffengesetzes mit folgenden Punkten: Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Waffenerwerb durch den Verfassungsschutz, Verwaltungsverfahren und der Beseitigung von technischen Mängeln des alten Gesetzestextes.

Ab sofort dürfen nur noch neue Tresore für die Aufbewahrung verwendet werden die mindestens dem Widerstandsgrad 0 oder höher entsprechen. Die bestehenden Tresore der Sicherheitsstufe A bzw. B dürfen entsprechend ihrer Kapazität weiter verwendet werden.

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